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Parlament verbessert Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stimmte heute dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu und macht damit den Weg frei für die Endabstimmung am Freitag, so die SPD-Finanzpolitikerin Simone Violka. "Nach einer umfangreichen Anhörung haben wir verschiedene Änderungen und Verbesserungen auf dem parlamentarischen Weg gebracht, die den Ehrenamtlichen ihre Arbeit weiter erleichtern sollen." Zu den wesentlichen Fortschritten gehören unter anderem die Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20 Prozent für alle förderungswürdigen Zwecke sowie eine Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug. „Wichtig ist auch ein erleichterter Spendennachweis bis 200 Euro und die Anhebung des so genannten Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro bei unverändertem Anwendungsbereich auf 2.100 Euro. Da das Gesetz im Interesse der Ehrenamtlichen rückwirkend zum 01.01.2007 gültig sein soll, muss es noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Das wird am Freitag geschehen“, informiert Violka. Wichtig ist für die Abgeordnete auch die Einführung eines allgemeinen Freibetrags für alle in Vereinen ehrenamtlich tätigen Personen in Höhe von 500 Euro. Dadurch können alle, die in Vereinen Verantwortung übernehmen, den ihnen dabei entstehenden Aufwand pauschal, ohne Vorlage von Einzelnachweisen, in Höhe dieses Betrages steuerlich geltend machen.
„Besonders freue ich mich, dass ab sofort auch der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen wie zum Beispiel einer Freikarte möglich ist. Das ist auch eine Forderung, die die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Bundestages, in der ich mitarbeite als Handlungsempfehlung vorgeschlagen hat. Schön, dass Forderungen aus dieser Arbeit bereits jetzt in die Gesetzgebung einfließen“, so die Abgeordnete abschließend.
Pressemitteilung vom 04.07.07
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