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Investitionen in den neuen Ländern werden weiter gefördert Zu der 1. Lesung des Investitionszulagengesetzes 2007 erklärt die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Simone Violka, MdB: Um dem Prozess des wirtschaftlichen Aufbaus in den neuen Bundesländern weitere Impulse zu geben, hat die Koalition beschlossen, die gezielte Förderung von Investitionen durch die Investitionszulage fortzuführen. Nach dem Gesetz werden innerhalb des EU-rechtlichen Rahmens Investitionen in den Jahren 2007 bis 2009 gefördert. Erstinvestitionen in den neuen Ländern im verarbeitenden Gewerbe, im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe werden mit Fördersätzen bei großen Betrieben bis 15 Prozent und bei Betrieben von kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 27,5 Prozent gefördert. Durch die Zulage werden Investitionen unterstützt, um in den neuen Ländern das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Gesetz ist notwendig geworden, weil das geltende Investitionszulagengesetz Ende dieses Jahres ausläuft. Mit dieser Regelung wird nun früh für die Investoren Rechtssicherheit erreicht. Die einfach handhabbare Investitionszulage in den neuen Ländern hat sich bewährt. Sie hat sich als sinnvolles Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze in den neuen Ländern zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Förderung dient dem Ziel, die Wirtschaft in den neuen Ländern auf eine breite zukunftsfähige Basis zu stellen. 11.05.2006 |
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