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Simone Violka zur Ortsumgehung B 175 bei Glauchau Nach Ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag 1998 stellte die Abgeordnete Simone Violka (SPD) fest, dass drei Verkehrsprojekte aus ihrem Wahlkreis aufgrund einer Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplanes durch die Vorgängerregierung dem Rotstift zum Opfer fallen sollten. Eines davon war der vierspurige Ausbau der B 175 von der Anschlussstelle A 4 bis Mosel. Daraufhin setzte sie sich mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Klimmt einerseits, sowie mit den Sächsischen Verkehrsminister Schommer und den CDU-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag, Fritz Hähle andererseits in Verbindung. Ziel war es die Finanzierung für das Projekt B 175 zu sichern. Das Bemühen hatte Erfolg, schon kurz darauf teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Vorhaben in das Investitionsprogramm 1999-2000 aufgenommen wurde. Im Ergebnis dessen konnte der erste Bauabschnitt zügig realisiert und am 19.12.2002 dem Verkehr übergeben werden.
Doch nun drohte neues Ungemach für die schon zugesicherte Realisierung des 2. Bauabschnittes. Simone Violka setzte sich deshalb im Herbst 2002 erneut mit dem Bundesverkehrsminister in Verbindung und forderte die Aufnahme der B 175 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes bis 2012. Bundesverkehrsminister Stolpe antwortete am 18.12.2002, dass man mit der sächsischen Straßenbauverwaltung im Gespräch sei, mit dem Ziel noch ausstehende planerische Abstimmungen bis Anfang 2003 abzuschließen. Nachdem die Finanzierung des 2. Bauabschnittes der B 175 westlich von Glauchau im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes durch die sächsischen Behörden erneut in Frage gestellt wurde, wandte sich die SPD-Politikerin wieder an das Verkehrsministerium und erhielt von der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke die Antwort, dass diese Maßnahme als Lückenschluss im Rahmen des Ausbaus der vorhandenen Bundesstraße eingestuft und somit nicht Gegenstand des Bundesverkehrswegeplanes sei. Die Notwendigkeit der Realisierung des weiteren Ausbaus wurde vom Bundesministerium für Verkehr nicht in Frage gestellt und die Finanzierung zugesichert. Voraussetzung sie jedoch die Herstellung des Baurechts durch die sächsischen Behörden.
Nach einem Gespräch mit Oberbürgermeister Stetter im Juli 2003 erfuhr Simone Violka, dass die Freigabe der zugesagten finanziellen Mittel für die Planung des zweiten Bauabschnittes durch das Bundesverkehrsministerium nicht frei gegeben würden. Daraufhin wandte sie sich nochmals an die Staatssekretärin Gleicke und bat um eine Erklärung. In der umgehenden Antwort wurde ihr mitgeteilt, dass der Bund die Mittel zur Verfügung gestellt habe, für deren Freigabe jedoch die Auftragsverwaltung des Bundes, in diesem Fall die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen zuständig sei. Parallel dazu erhielt Oberbürgermeister Stetter die Mitteilung vom zuständigen Referenten des Bundesverkehrsministeriums in welcher ihm mitgeteilt wurde, dass sich die Entwurfsprüfung des zweiten Bauabschnittes in der abschließenden Phase befindet und die Finanzierung durch den Bund ausdrücklich bestätigt wurde. Er wies jedoch ebenfalls darauf hin, dass zeitliche Einordnung dieser Maßnahme der sächsischen Straßenbauverwaltung obliegt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es die größten Schwierigkeiten bei der Realisierung dieser Maßnahme in der Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Verwaltung im Freistaat Sachsen gab. Obwohl die Finanzierung seitens des Bundes gesichert war, konnten die Sächsischen Behörden die Planungen nur mit Verzögerung beginnen. Die SPD-Politikerin ist jedoch zuversichtlich, dass die Realisierung des 2. Bauabschnittes der B 175 zügig realisiert werden kann.
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