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Violka widerspricht zum Thema Ausbildungsplatzumlage „Niemand will und wird die Unternehmen bestrafen. Aber ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn Unternehmen die schon seit Jahren nicht ausbilden, dass sind im Bundesdurchschnitt immerhin fast 70%, dann von anderen Unternehmen ausgebildete junge qualifizierte Fachkräfte abziehen. Ich denke, dadurch werden ausbildende Unternehmen bestraft bzw. ausgenutzt.“ Sie warnt auch davor Unternehmer pauschal zu beschimpfen und ihnen zu unterstellen, sie würden sich durch das geplante Gesetz von der Ausbildung freikaufen. „Jeder verantwortungsvolle Unternehmer weiß, wie wichtig gut ausgebildetes Personal für seine eigene Firma ist. Und es liegt somit nicht in seinem betrieblichen Interesse darauf in Zukunft zu verzichten. Es liegt aber sehr wohl in seinem Interesse, nicht mehr auf seine Kosten auch noch Personal für andere Betriebe auszubilden, die sich das selbst sparen.“ Violka informiert an dieser Stelle auch darüber, das dass Geld aus dem Fond nicht für überbetriebliche Ausbildung eingesetzt wird. Vielmehr werden Unternehmen, deren Ausbildungsleistung nach dem 30.9. des jeweiligen Jahres über die erforderliche Quote hinaus angehoben wird, aus dem Fonds eine finanzielle Entlastung erhalten. Darüber hinaus werden die Mittel zur Schaffung weiterer zusätzlicher Ausbildungsplätze (z.B. Ausbildungsverbünde) verwandt. „Das belohnt die Unternehmen, die zum Teil jetzt schon über Bedarf ausbilden und unterstützt ausbildungswillige Unternehmen, bei denen es aber finanzielle Probleme gibt.“ Violka weißt auch darauf hin, dass die Unternehmen es selbst in der Hand haben, dass die Umlage möglichst gering ist oder überhaupt nicht erhoben wird. Denn die Erhebung der Umlage wird an ein gesetzlich festgelegtes Auslösekriterium gekoppelt. Dieses Auslösekriterium nimmt in geeigneter Weise auf die Ausbildungssituation am 30.9. jeden Jahres Bezug und bestimmt zur Gewährleistung eines auswahlfähigen Angebots einen Mindestüberhang an Ausbildungsplätzen. Tritt das Auslösekriterium ein, stellt die Bundesregierung entsprechend dem zusätzlichen Ausbildungsplatzbedarf die erforderliche Gesamtumlagesumme fest. Sie bemisst sich an der Anzahl der fehlenden Ausbildungsplätze und dem zur Herstellung eines bundesweiten Ausgleichs jeweils notwendigen Finanzvolumen. Dazu werden die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Ausbildungsplatz festgestellt. Sind genügend Ausbildungsplätze vorhanden, gibt es auch keine Umlage. November 2003 |
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