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Simone Violka: „Haushaltssperre teilweise aufgehoben – 230 Millionen für Arbeitslosengeld II“

 

In einer Sondersitzung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute Morgen einem Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugestimmt, einen Teil der seit Monaten bestehenden Haushaltssperre für Ausgaben für das Arbeitslosengeld II aufzuheben. Ab sofort stünden Mittel in einer Gesamthöhe von 230 Millionen Euro zur Verfügung, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Simone Violka. Der Bundestag hat damit auf die Kritik besonders ostdeutscher Parlamentarier aller Fraktionen reagiert. Anhand der angespannten Haushaltslage sei es jedoch leider nicht möglich gewesen, die gesamte Haushaltssperre aufzuheben.

 

05.09.2006

 

Politiker: Arbeitslose im Landkreis haben wieder Chancen
In Berlin werden 230 Millionen Euro für das Land frei gegeben, diese sollen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen helfen

Von Ulrich Hübler

Glauchau/Berlin. "Die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose in den Landkreisen Chemnitzer Land und Stollberg sind jetzt sicher gestellt." Noch während der gestern in Berlin begonnenen Haushaltsdebatte meldete sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz mit dieser Botschaft zu Wort und verkündete die offenbar lang erwartete Folge. Hintergrund des
Jubels und gegenseitigen Schulterklopfens aus Berlin ist die Freigabe von 230 Millionen Euro, die im aktuellen Bundeshaushalt für jene Eingliederungshilfen zwar vorhaben, vor der aktuellen Kassenlage aber gesperrt waren.
Der Protest "vor allem ostdeutscher Parlamentarier" sei es gewesen, der zur Aufhebung der Haushaltssperre gestern geführt habe, sagte am Nachmittag auch SPD-Abgeordnete für das Chemnitzer Land Simone Violka.
Doch Wanderwitz warnt. Dass die Sperrung von Haushaltsmitteln nur teilweise aufgehoben wurde, habe seinen Sinn. Denn er habe "kein Verständnis für unbegrenzte Geldforderungen, da es sich um Steuergelder handelt" und diese bei dem Haushaltsdefizit des Bundes auch erst einmal erarbeitet werden müssen.
Leicht habe man sich diese Entscheidung gestern nicht gemacht: "Es musste intern der Bedarf geprüft werden. Diese Prüfung war nötig, um sicherzustellen, dass jeder das Geld bekommt, das er braucht, aber auch nicht darüber hinaus. Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitsagenturen, insbesondere in den neuen Ländern, für Eingliederungshilfen ausreichend Mittel zur Verfügung haben."

Freie Presse Glauchau und Hohenstein-Ernstthal 06.09.2006

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